fahrdienst-header-mit_Gurt.jpg Foto: D. Möller / DRK e.V.

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Krankentransport

Die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten nach § 60 SGB V, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind und vom Arzt verordnet wurden. Welches Fahrzeug dabei benutzt werden kann, richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall und wird vom Arzt entschieden.

Ansprechpartner

Herr
Michael Weber

Tel:    02541 9442-1600 M.Weber@DRK-COE.de Bahnhofstraße 128
48653 Coesfeld

Schnell und sicher zur Behandlung

Die Übernahme der Fahrkosten zu einer ambulanten Behandlung erfolgt, bis auf die vom Gemeinsamen Bundesausschuss in den sogenannten Krankentransport-Richtlinien festgelegten besonderen Ausnahmefällen, nur nach vorheriger Genehmigung durch die Krankenkasse. Zu den besonderen Ausnahmefällen zählen beispielsweise Fahrten zur onkologischen Strahlen- und Chemotherapie sowie zur ambulanten Dialysebehandlung. Auch Schwerbehinderte bekommen die Kosten für Fahrten zur ambulanten Behandlung u.a. dann erstattet, wenn sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung), "Bl" (blind) oder "H" (hilflos) besitzen oder den Pflegegrad 3,4 oder 5 nachweisen können. Bei Pflegegrad 3 muss die eingeschränkte Mobilität zusätzlich von einem Arzt dokumentiert werden.

Versicherte haben 10 % des Fahrpreises, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Fahrt, jedoch nie mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten als gesetzliche Zuzahlung selbst zu tragen. Bei Fahrkosten müssen die Zuzahlungen auch für Kinder und Jugendliche geleistet werden.

Auf jeden Transport vorbereitet

Wir bringen Patienten sicher zum Arzt, ins Pflegeheim oder ins Krankenhaus. Solche Krankentransporte sind dann notwendig, wenn jemand liegend transportiert werden muss und deshalb nicht mit dem Taxi fahren kann. Auch Verlegungen und Transporte innerhalb eines Klinik-Geländes oder zwischen verschiedenen Krankenhäusern gehören zum DRK-Service. Dabei können sich die Patienten stets darauf verlassen, dass sie von Profis betreut und in spezialisierten Fahrzeugen bewegt werden.

Informationen für Patienten

Wenden Sie sich einfach an uns, um einen Krankentransport zu bestellen. Bitte nutzen Sie nicht die Notrufnummer, da diese medizinischen Notfällen vorbehalten ist. Wir beraten Sie gerne zu der Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Alles andere ist ganz einfach. Unsere Fachkräfte holen Sie pünktlich Zuhause ab und bringen Sie sicher ans Ziel.

Wer kann den Krankentransport nutzen?

  • Unfallgeschädigte
  • Erkrankte
  • bettlägerige Patienten
  • Gehbehinderte
  • Krankenhäuser
  • Ärzte
  • Krankenkassen/ Versicherungen

Wie geht es weiter?

Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort, siehe oben rechts, Kontakt auf.