Wie lange gilt meine Kurs-Bescheinigung?
Normalerweise unbegrenzt, wenn Sie einen Kurs nach dem 1.1.2002 besucht haben. Wie lange Ihr Erste-Hilfe-Kurs im Einzelfall jedoch gültig ist, liegt immer an der Behörde, der Sie die Bescheinigung vorlegen müssen. Im Rahmen der betrieblichen Ersthelferausbildung (DGUV 304-001) gilt der Kurs 2 Jahre und kann durch ein Erste Hilfe Training aufgefrischt werden.
Wie bekomme ich eine Ersatzbescheinigung?
Sie haben Ihre Bescheinigung verloren und benötigen eine Zweitschrift? Wenn Sie das Kursdatum wissen, können wir diese - rückwirkend für die letzten 5 Jahre, gerne gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 € ausstellen.
Anmeldung?
Grundsätzlich erfolgt die Anmeldung zum Erste-Hilfe-Kurs online über unser Buchungssystem. Alternativ können Sie sich telefonisch von unseren Mitarbeitenden in entsprechende Liste eintragen lassen.
Verspätung? Fehlzeiten?
Kommen Sie bitte rechtzeitig. Nach dem ausgeschriebenen Kursbeginn dürfen wir Sie nicht mehr einlassen, da die gesetzlich vorgeschriebene Unterrichtszeit nicht eingehalten wird. Dies gilt auch für eine verspätete Rückkehr aus der Pause oder das vorzeitige Verlassen des Kurses. Zertifikate werden nur ausgestellt, wenn alle vorgegebenen Unterrichtseinheiten besucht wurden.
Unentschuldigte Fehlzeit
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass bei unentschuldigtem Fehlen der Teilnehmerbetrag dennoch in Rechnung gestellt wird.
Wie kann ich meine Buchung stornieren?
Sollten Sie Ihre Terminbuchung stornieren müssen, schicken Sie bitte unter Angabe Ihres Namens, der Kursnummer und des Datums der Veranstaltung eine E-Mail an breitenausbildung@drk-coe.de. Alternativ setzen Sie sich bitte telefonisch mit uns in Verbindung.
Ihre Absage muss rechtzeitig erfolgen, mindestens 7 Tage im Voraus.
Pausen während der Kurse?
In unseren Erste-Hilfe-Kursen sind regelmäßige kleine Pausen vorgesehen. Für Verpflegung kommen wir nicht auf, bitte verpflegen Sie sich eigenständig.
Praktischen Übungen?
Die praktischen Übungen sind als wesentlicher Teil der Ausbildung vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Alle Kursteilnehmenden müssen daran teilnehmen. Ohne die erfolgreiche Absolvierung dieser dürfen wir Ihnen keine Bescheinigung ausstellen. Erfolgreich bedeutet, dass der Ausbilder von Ihren Kenntnissen und Fähigkeiten überzeugt ist.
Wer krankheitsbedingt gewisse Übungen nicht ausführen möchte oder kann, wende sich bitte zu Beginn des Kurses an den Ausbilder.
Kleidungsordnung?
Im praktischen Unterricht werden diverse Lagerungs-, Trage-, Beatmungs- und Wiederbelebungstechniken geübt. Daher empfehlen wir Ihnen zweckmäßige, strapazierfähige Kleidung und rutschfestes Schuhwerk zu tragen. Für entstanden Schäden an oder durch Kleidung (Schuhe) können wir nicht haften.
Bezahlung
Wenn Sie privater Teilnehmer sind:
Melden Sie sich online zum Kurs an, können Sie die Lehrgangsgebühr per PayPal oder bar entrichten. Bei telefonischer Anmeldung erfolgt die Bezahlung bei Kursende an den Ausbilder in bar.
Wenn Sie betrieblicher Ersthelfer sind:
Bringen Sie das Abrechnungsformular der Berufsgenossenschaft abgestempelt und unterschrieben bitte im Original zu Kursbeginn mit
- bei der BG Gesundheit und Wohlfahrt sowie der BG Nahrung muss o.g. Formular im Vorfeld beantragt werden
Was muss ich zum Erste-Hilfe-Kurs mitbringen?
Schreibutensilien wenn Sie Notizen machen möchten, Interesse am Kurs, gute Laune. Die Ausbilder dürfen sich den Personalausweis zeigen lassen und machen von diesem Recht auch Gebrauch. Die Kursgebühr, wenn möglich passend.
Ich habe eine Beschwerde!
...diese senden Sie bitte an breitenausbildung(at)drk-coe(dot)de. Bitte geben Sie uns möglichst sachliche und genaue Hinweise zu Ihrer Beschwerde.
Wir melden uns so bald wie möglich bei Ihnen zurück.
Ich habe bereits einen Erste-Hilfe-Kurs gemacht und möchte nur eine Auffrischung
Wir bieten regelmäßig Erste-Hilfe-Fortbildungen an. Betriebliche Ersthelfer müssen diese im zweijährigen Rhythmus absolvieren.
Grundsätzlich empfehlen wir nach Pausen von mehr als zwei Jahren eine Auffrischung der Kenntnisse auch im privaten Bereich.